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Stadtgrün
Eigenbetrieb der
Stadt Koblenz
Grünflächen- und
Bestattungswesen
Ein Betrieb – zwei Zweige
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Aktuelles

Bäume im neuen Grünzug Neuendorf beschädigt - Zeugen gesucht

Zwei Bäume im neu gestalteten Grünzug in Neuendorf, zwischen Wallersheimer Weg und Plankenweg, wurden erheblich beschädigt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen musste feststellen, dass die Baumrinde unten am Stamm tiefe Kratzer aufweist, die möglicherweise von Hundezähnen stammen. Vermutlich entstanden diese Schäden am ersten Adventswochenende.

Es handelt sich bei den betroffenen Bäumen um ältere Hainbuchen und Feldahorne, die während der Bauarbeiten mit großem Aufwand erhalten wurden, um sie in den neuen Park zu integrieren. Ob die Bäume die Beschädigungen überleben, wird sich erst im kommenden Jahr zeigen. Eine Versiegelung der Wunden wäre nur innerhalb von 24 Stunden möglich gewesen. Falls die Bäume aufgrund der Schäden absterben und ersetzt werden müssen, würden Kosten in Höhe von etwa 4.000 Euro entstehen. Spaziergänger im neuen Grünzug werden gebeten, Auffälligkeiten Johannes Kuhl vom Stadtteilmanagement "Soziale Stadt Koblenz-Neuendorf" unter der Telefonnummer 0176 46790520 zu melden.

Öffentlicher Aufruf 2024

Öffentlicher Aufruf 2024

(für Reihen-, Urnenreihen- und Wahlgrabstätten)

Die nach § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Koblenz vom 21.12.2001 vorgeschriebenen Ruhezeiten von 20 bzw. 25 Jahren bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten sind auf folgenden Friedhöfen abgelaufen:

  • Hauptfriedhof: Feld 36D, Reihe H, Nr.06-09; Reihe I, Nr.06-20; Feld 36E, Reihe A, Nr.02-10, Reihe B, Nr.01-10; Reihe C, Nr.01-10; Reihe D, Nr.01-06, Feld 45A, Reihe A, Nr.17-20; Reihe B, Nr.12-20, Reihe C, Nr.11-16
  • Bezirksfriedhof Asterstein: Feld 01, Reihe B, Nr.56+57; Reihe C, Nr.50-55; Feld 04, Reihe C, Nr.09+11
  • Bezirksfriedhof Metternich: Feld 02A, Reihe C, Nr.01-10; Reihe D, Nr.01-04; Feld 08, Reihe P, Nr.08-12
  • Stadtteilfriedhof Arenberg/Immendorf: Feld 01, Reihe B, Nr.04-07; Feld 05, Reihe E, Nr.01-03 und Nr.13+14
  • Stadtteilfriedhof Arzheim: Feld 02, Reihe U, Nr.01+02+07; Feld 07, Reihe G, Nr.01-06; Feld 04, Reihe G Nr.01-05; Reihe H, Nr.01-11; Reihe I, Nr.05-11; Reihe K, Nr.06+07
  • Stadtteilfriedhof Bubenheim: Feld 01, Reihe U, Nr.05-07; Feld 02, Reihe D, Nr.05-07
  • Stadtteilfriedhof Ehrenbreitstein: Feld 05, Reihe U, Nr.10-13
  • Stadtteilfriedhof Güls: Feld 05, Reihe O, Nr.01-04, Reihe T, Nr.06+10
  • Stadtteilfriedhof Horchheim: Feld 12, Reihe G, Nr.01-08
  • Stadtteilfriedhof Kesselheim: Feld 08, Reihe U, Nr.13+15-18; Feld 10, Reihe A, Nr.01-10; Reihe B, Nr.04-10
  • Stadtteilfriedhof Lay: Feld 03, Reihe L, Nr.06-11
  • Stadtteilfriedhof Lützel: Feld 03, Reihe Z, Nr.01-13; Feld 04, Reihe A, Nr.33-35; Reihe B, Nr.31-33, Reihe C, Nr.30+31; Reihe D, Nr.30-32; Reihe E, Nr.19-31
  • Stadtteilfriedhof Metternich Trifter Weg: Feld 09, Reihe D, Nr.01-06; Feld 12, Reihe A, Nr.10-13
  • Stadtteilfriedhof Neuendorf: Feld 03C, Reihe C, Nr.06-10; Reihe D, Nr.06-10; Feld 06, Reihe A, Nr.05-10, Reihe B, Nr.01-10; Reihe C, Nr.07-10
  • Stadtteilfriedhof Niederberg: Feld 07, Reihe C, Nr.08-13; Reihe D, Nr.13
  • Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Bienhornhöhe: Feld 02, Reihe O, Nr.11-17; Reihe U, Nr.56-61
  • Stadtteilfriedhof Rübenach: Feld 07, Reihe H, Nr.03-07; Feld 09, Reihe G, Nr.03+04
  • Stadtteilfriedhof Wallersheim: Feld 01, Reihe K, Nr.03+04; Feld 03, Reihe U, Nr.04

Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist,mit Nummer der Grabstätte, Name des Verstorbenen und Sterbedatum liegt in der Zeit vom 15.12.2023 bis 15.03.2024 beim Eigenbetrieb der Stadt Koblenz “Grünflächen- und Bestattungswesen”, Zimmer 4, Beatusstr. 37, 56073 Koblenz sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Ehrenbreitstein, Güls, Kesselheim, Lay und Rübenach, während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern weisen auf den Ablauf der Ruhezeit hin. Bevor der Eigenbetrieb mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß §§ 14 und 27 der Friedhofssatzung gebeten, Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen bis zum 15.03.2024 von den Grabstätten zu entfernen.

Der Beginn der Abräumarbeiten ist dem Eigenbetrieb vorher anzuzeigen. Die nach dem 16.03.2024 noch auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale u. a. werden vom Eigenbetrieb entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Koblenz.

Auf folgenden Grabfeldern sind Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten nach einer Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren abgelaufen:

  • Hauptfriedhof: Felder 01, 02, 03, 06, 08, 09, 10, 13, 14, 19, 20, 35D, 35E, 43, 47B, 51
  • Bezirksfriedhof Asterstein: Feld 07
  • Bezirksfriedhof Metternich: Felder 01 und 05
  • Stadtteilfriedhof Arenberg/Immendorf: Feld 01
  • Stadtteilfriedhof Ehrenbreitstein: Feld 02
  • Stadtteilfriedhof Güls: Felder 01, 02 und 03
  • Stadtteilfriedhof Horchheim: Felder 02, 03 und 13
  • Stadtteilfriedhof Lützel: Feld 8
  • Stadtteilfriedhof Metternich Trifter Weg: Feld 06
  • Stadtteilfriedhof Neuendorf: Felder 03A und 09
  • Stadtteilfriedhof Niederberg: Felder 04 und 06
  • Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Ritterstraße: Felder 03 und 04
  • Stadtteilfriedhof Stolzenfels: Feld 01

Ein Verzeichnis der Wahlgrabstätten mit Grab-Nr., Name des Verstorbenen und Angabe des Jahres der letzten Beisetzung liegt vom 15.12.2023 bis 15.03.2024 beim Eigenbetrieb (wie oben) sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Ehrenbreitstein, Güls und Stolzenfels, während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabstätten weisen auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hin.

Ab 16.03.2024 wird der Eigenbetrieb die Grabstätten einziehen und über sie anderweitig verfügen. Da die Nutzungsberechtigten bisher nicht ermittelt werden konnten, wird hiermit fristgerecht auf den Ablauf der Nutzungsrechte hingewiesen (§ 15 Friedhofssatzung). Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bis spätestens 15.03.2024 mit dem Eigenbetrieb in Verbindung zu setzen.

Koblenz, 30. November 2023

Stadt Koblenz

Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen

David Langner

Oberbürgermeister

www.bekanntmachungen.koblenz.de

Hier finden Sie die genannten Grabstätten auch als Liste zum Herunterladen.

Der Reichensperger Platz erhält eine Libanon-Zeder

Eine 12 Meter hohe Libanon-Zeder mit einem Stammumfang von 1,20 Metern pflanzt der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen am Mittwoch, 13. Dezember, auf dem Reichensperger Platz. Der etwa 40 Jahre alte Baum stammt aus einer deutschen Baumschule am Niederrhein und wurde bereits achtmal verpflanzt, damit der Baum einen kompakten Wurzelballen entwickelt. Der stattliche Baum wird mit einem Tieflader angeliefert und mithilfe eines Krans in das vorbereitete Pflanzloch gesetzt. Aus diesem Grund muss die Regierungsstraße im Bereich des Oberlandesgerichts von 9 Uhr bis maximal 13 Uhr gesperrt werden.

Diese Zedernart mit dem botanischen Namen Cedrus libani ist neu für Koblenz und gilt als sehr hitze- und trockenheitsresistent. Mit ihrer markanten Wuchsform wird sie den Reichensperger Platz optisch stark aufwerten, ist das Stadtbaummanagement überzeugt. Die Libanon-Zeder ersetzt einen Silberahorn, der im letzten Jahr gefällt werden musste, weil er nach mehreren Hitzesommern stark geschädigt war.

Ebenfalls am Mittwoch wird eine auch mehrstämmige Zierkirsche auf dem Reichensperger Platz gepflanzt. Der im Frühjahr rosa blühende Baum ergänzt eine bereits vorhandene Zierkirsche. Weitere Exemplare sollen folgen.

Foto (Stadt Koblenz / Stephan Dally): Die 12 Meter hohe Libanon-Zeder erhält am Mittwoch, mit etwa 40 Jahren, ihren endgültigen Standort auf dem Reichensperger Platz.

Spannende neue Baumarten für Koblenz

177 Bäume werden in den kommenden Monaten im Koblenzer Stadtgebiet neu gepflanzt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen bezieht ausgewählte, bis zu 40 Jahre alten Gehölze mit einem Stammumfang von bis zu 70 Zentimetern aus deutschen Baumschulen. Darunter sind auch einige spannende neue Sorten für das öffentliche Grün in Koblenz.  So testet das Stadtbaummanagement zum Beispiel bei weniger bekannten Bauarten aus Nordamerika, ob sie langfristig besser als andere Baumarten mit dem Koblenzer Stadtklima zurechtkommen.

Die vollständige Liste der neuen Bäume für Koblenz finden Sie HIER

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Zeitweise Sperrung des Hüberlingsweges

Am Donnerstag, 7. Dezember 2023, wird ein Teilstück des Hüberlingsweges im Koblenzer Stadtteil Karthause von 8:30 bis voraussichtlich 17 Uhr voll gesperrt. Grund für die temporäre Sperrung ist eine Verlegung einer Rohrleitung. Umleitungen für Verkehrsteilnehmende sind in der Örtlichkeit ausgeschildert.

Auch der ÖPNV der koveb ist von der Sperrung betroffen, die Linie 12 wird wie folgt umgeleitet:

Die Busse der Linie 12 fahren nach der Haltestelle „Fort Konstantin“ die Simmerner Str. weiter bis zum Bundesarchiv. Von hier aus erfolgt die normale Linienführung.

Die Haltestellen: „Hüberlingsweg F“, „Friedhof Süd“, „Friedhofskapelle“, „Am Vogelschutzpark“ und „Kuckucksweg“ können in dieser Zeit nicht angefahren werden.

Die Fahrten um 10:18 Uhr, 12:18 Uhr, 14:18 Uhr und 16:18 Uhr über Flugfeld finden statt.

Die Haltestellen in der Simmerner Str. und Pionierhöhe werden ersatzweise angefahren.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Koblenz

15 Bäume in der Südallee werden gefällt

Gefahrenstelle: In der Südallee lässt der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen ab Montag innerhalb der kommenden zwei Wochen 15 Bäume zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Markenbildchenweg fällen. Ein Gutachter hatte anhand von Zugversuchen festgestellt, dass bei den Robinien und Ahornen die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Im Juli war bereits eine Robinie an der Ecke zur Roonstraße nur durch Windkraft in ein Haus gekracht. Ein Pilz hatte den Stamm des geschwächten Baumes befallen. Grund für die anstehenden Fällungen ist, dass die Stadt verpflichtet ist, Gefahrenstellen umgehend zu beseitigen, um ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen.

Bei weiteren 17 Bäumen hat der Gutachter festgestellt, dass die Standsicherheit bereits beeinträchtigt ist. Diese Bäume sind vorgeschädigt, und es ist davon auszugehen, dass sie in naher Zukunft aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls gefällt werden müssen. Das knapp 200 Seiten umfassende Gutachten zu den Zugversuchen bieten wir HIER zum Herunterladen an. Es gibt auch HIER eine Zusammenfassung zum nachlesen. Geprüft wurden Bäume im ersten und zweiten Bauabschnitt der Südallee bis zur Johannes-Müller-Straße. Ausgenommen davon wurden die fünf alten Platanen an der Rizza- und der Roonstraße, die noch aus den Anfangsjahren als bürgerliche Prachtstraße stammen und mit großem Aufwand über den anstehenden Ausbau der Südallee hinweg erhalten bleiben sollen.

Wasser auf den Friedhöfen wird abgestellt

Gießwasser wird abgestellt

Die Wasserstellen auf den kommunalen Friedhöfen werden ab Montag, 20.11.2023, bis zum kommenden Frühjahr abgestellt. Dies dient dem Schutz der Wasserleitungen. Sobald die Frostperiode langfristig vorüber ist, wird über die Wiederinbetriebnahme der Wasserentnahmstellen informiert.

Gutachten über Bäume in der Südallee ist öffentlich

zu fällende Bäume

Ein Gutachten zum Zustand der Bäume in der Südallee kann nun eingesehen werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen bietet auf seiner Internetseite Einsicht in das knapp 200 Seiten umfassende Dokument. Aufgrund der Datenlage nach Zugversuchen durch einen Baumexperten ist eine Fällung von 15 Bäumen zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Markenbildchenweg zwingend notwendig (in der Karte als rote Punkte markiert). Der Gutachter hat festgestellt, dass die 15 Robinien und Ahorne umkippen oder Abbrechen könnten. Im Juli war bereits eine Robinie an der Ecke zur Roonstraße nur durch Windkraft in ein Haus gekracht. Die Stadt ist verpflichtet, die Gefahrenstellen zu beseitigen, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Das Gutachten kann HIER heruntergeladen werden

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie HIER unter der Überschrift "Die Bäume"

Baumfällung am Schartwiesenweg

In der Woche ab 6. November müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit in den Grünanlagen am Schartwiesenweg in Lützel elf Bäume gefällt werden. Zusätzlich lässt der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen auch rund ein Dutzend kleinere Gehölze entfernen, die nicht unter die Koblenzer Baumschutzsatzung fallen. Die Untere Naturschutzbehörde begleitet die Arbeiten. Die Gehölze stehen auf dem Areal des künftigen Sport- und Motorikparks in Lützel.