zum
Stadtgrün
Eigenbetrieb der
Stadt Koblenz
Grünflächen- und
Bestattungswesen
Ein Betrieb – zwei Zweige
zu den
Friedhöfen
Zum Stadtgrün Zu den Friedhöfen

Aktuelles

Letzte Ruhe unter Reben

Weubrebenfeld von oben fotografiert

Auf dem Koblenzer Hauptfriedhof ist die Bestattung unter Weinreben möglich. Das neue Grabfeld ist komplett von der Idee über die Planung und die bauliche Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen geschaffen worden, wie Werkleiter Andreas Drechsler bei der Eröffnung betonte.

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Vier große Bäume füllen Lücken an Rhein und Mosel

Zeit lässt sich kaufen – zumindest bei Bäumen. In den Rheinanlagen hat der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen jetzt drei riesige Bäume als Ersatz gepflanzt. Da die gefällten Bäume ortsprägende Erscheinungen waren, hätten junge Bäume die entstandenen Lücken nicht füllen können. Die waren entstanden, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Bäume der Trockenheit und Hitze nicht mehr gewachsen waren.

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Öffentlicher Aufruf 2023

Öffentlicher Aufruf 2023
(für Reihen-, Urnenreihen- und Wahlgrabstätten)

Die nach § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Koblenz vom 21.12.2001 vorgeschriebenen
Ruhezeiten von 20 bzw. 25 Jahren bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten sind auf
folgenden Friedhöfen abgelaufen:


- Hauptfriedhof: Feld 36D, Reihe F, Nr.03-13; Reihe G, Nr.04-20; Reihe H, Nr.10-20, Feld 45A, Reihe A, Nr.01-16; Reihe B, Nr.01-11
- Bezirksfriedhof Asterstein: Feld 04, Reihe D, Nr. 09-15; Reihe E, Nr.10-12
- Bezirksfriedhof Metternich: Feld 02A, Reihe B, Nr.01-10
- Stadtteilfriedhof Arenberg/Immendorf: Feld 01, Reihe A, Nr.06-07; Reihe B, Nr.01-03; Feld 05, Reihe D, Nr.01-14
- Stadtteilfriedhof Arzheim: Feld 04, Reihe F, Nr.01-11; Reihe G, Nr.06-11
- Stadtteilfriedhof Güls: Feld 05, Reihe O, Nr.05-07, Reihe S, Nr.03+05, Reihe T, Nr.07
- Stadtteilfriedhof Horchheim: Feld 05A, Reihe U, Nr.29-31; Feld 12, Reihe H, Nr.11-18
- Stadtteilfriedhof Lay: Feld 02, Reihe V, Nr.09-11; Feld 03, Reihe K, Nr.07-11
- Stadtteilfriedhof Lützel: Feld 03, Reihe T, Nr.57-59 und Nr.62-72; Feld 04, Reihe A, Nr.30-32, Reihe B, Nr.30
- Stadtteilfriedhof Metternich Trifter Weg: Feld 09, Reihe C, Nr.01-11; Feld 12, Reihe A, Nr.01-09
- Stadtteilfriedhof Neuendorf: Feld 02C, Reihe O, Nr.01-06, Reihe P, Nr.02-09; Feld 03C, Reihe B, Nr.06-10, Feld 06, Reihe A, Nr.01-04
- Stadtteilfriedhof Niederberg: Feld 10, Reihe A, Nr.03-08
- Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Ritterstraße: Feld 10, Reihe A, Nr.01-04
- Stadtteilfriedhof Rübenach: Feld 07, Reihe H, Nr.01-02; Feld 09, Reihe F, Nr.01, Reihe G, Nr.01-02


Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist,
mit Nummer der Grabstätte, Name des Verstorbenen und Sterbedatum liegt in der Zeit vom
02.01.2023 bis 31.03.2023 beim Eigenbetrieb der Stadt Koblenz “Grünflächen- und
Bestattungswesen”, Zimmer 4, Beatusstr. 37, 56073 Koblenz sowie im Büro der
Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Güls, Lay und Rübenach treffenden
Grabfeldern weisen auf den Ablauf der Ruhezeit hin. Bevor der Eigenbetrieb mit dem
Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß §§ 14 und 27 der
Friedhofssatzung gebeten, Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen bis
zum 31.03.2023 von den Grabstätten zu entfernen.
Der Beginn der Abräumarbeiten ist dem Eigenbetrieb vorher anzuzeigen. Die nach dem
01.04.2023 noch auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale u. a. werden vom Eigenbetrieb
entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Koblenz.
Auf folgenden Grabfeldern sind Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten nach einer
Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren abgelaufen:


- Hauptfriedhof: Felder 03, 04, 09, 10, 15, 16, 25, 35B, 35C, 35F, 46B, 50, 52, 63
- Bezirksfriedhof Asterstein: Felder 06 und 07
- Bezirksfriedhof Metternich: Felder 05 und 06
- Stadtteilfriedhof Bubenheim: Feld 01
- Stadtteilfriedhof Ehrenbreitstein: Feld 02
- Stadtteilfriedhof Güls: Feld 03
- Stadtteilfriedhof Horchheim: Felder 01 und 13
- Stadtteilfriedhof Lützel: Felder 03 und 09
- Stadtteilfriedhof Neuendorf: Felder 01, 02B und 03B
- Stadtteilfriedhof Niederberg: Feld 02
- Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Ritterstraße: Feld 02
- Stadtteilfriedhof Rübenach: Feld 02
- Stadtteilfriedhof Wallersheim: Feld 03


Ein Verzeichnis der Wahlgrabstätten mit Grab-Nr., Name des Verstorbenen und Angabe
des Jahres der letzten Beisetzung liegt vom 02.01.2023 bis 31.03.2023 beim Eigenbetrieb
(wie oben) sowie im Büro der Ortsvorsteher von Bubenheim, Güls und Rübenach während
der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabstätten
weisen auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hin.
Ab 01.04.2023 wird der Eigenbetrieb die Grabstätten einziehen und über sie anderweitig
verfügen. Da die Nutzungsberechtigten bisher nicht ermittelt werden konnten, wird hiermit
auf den Ablauf der Nutzungsrechte hingewiesen (§ 15 Friedhofssatzung). Die
Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bis spätestens 31.03.2023 mit dem Eigenbetrieb
in Verbindung zu setzen.

Koblenz, 12. Dezember 2022 Stadt Koblenz
Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen
David Langner
Oberbürgermeister
www.bekanntmachungen.koblenz.de

Hier finden Sie die genannten Grabstätten auch als Liste zum Herunterladen.

Mehr Freizeitwert für den Gülser Moselbogen

Der nächste Sommer kommt bestimmt: Die städtische Grünanalage am Gülser Moselbogen hat eine deutliche Aufwertung bekommen. Neun große Bäume hat der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen dort in den vergangenen Wochen gepflanzt. Dazu zählen fünf Walnussbäume, die am oberen Weg stehen. Sie sollen in den kommenden Jahren um weitere Nussbäume ergänzt werden, um dem Bereich den Charakter einer Allee zurückzugeben. Die Stadtgärtner hoffen, dass sich der gegenüberliegende Gehölzstreifen in Richtung Campingplatz zu einer wertvollen Hecke entwickeln kann. Deshalb werden Illegale Rückschnitte jetzt noch intensiver verfolgt.

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Gesucht: Saisonkräfte (w/m/d)

Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Saisonkräfte (w/m/d) für die Grünflächenpflege (Vollzeit und Teilzeit / befristet)

Der Einsatz bei uns erfolgt in einer Grünpflegekolonne auf allen städtischen Grün- und Parkanlagen sowie den Friedhöfen im Koblenzer Stadtgebiet. Zu den Aufgaben zählen:

  • Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen
  • Durchführung von Mäh- und Freischneidearbeiten
  • Bedienung und Führung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, wie z.B. Freischneider, Rasenmäher, Blasgerät
  • Be- und Entladetätigkeiten

Bei Fragen zu den Inhalten der Stelle steht Ihnen Frau Niedenthal, Tel. 0261/129-4204 (oder Frau Fettweiß, Tel. 0261/129-4251), gerne zur Verfügung.

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Städtische Schmuckbeete sind neu bepflanzt

Mit dem Blumenhof und Schlossrondell sind jetzt alle Schmuckbeete in der Koblenzer Innenstadt für den kommenden Winter bepflanzt. Allein im Blumenhof an der St. Kastor Kirche sind mehr als 6.000 Pflanzen und noch einmal knapp 9.000 Blumenzwiebeln in die Erde gekommen. Zwei Tage benötigten die Stadtgärtner, um den 12 Beeten ein neues Erscheinungsbild zu geben.

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Zahlreiche Bäume müssen gefällt werden

Ein weiterer heißer, trockener Sommer fordert seinen Zoll: 149 Bäume muss der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen in diesem Herbst fällen. 87 davon fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Koblenz, sind genehmigt und werden durch umfangreiche Neupflanzungen ausgeglichen. Eine detaillierte Fäll-Liste kann HIER eingesehen werden.

Fällarbeiten auf dem Hauptfriedhof

Foto (Stadt Koblenz / Verena Groß): 149 Bäume muss der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen in diesem Herbst fällen. Einige Bäume, wie eine Blutbuche auf dem Hauptfriedhof, wurden bereits im Sommer entfernt, weil sie eine Gefahr darstellen.

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Arbeiten im Festungshang

Seit dem 7. November wird ein Teil des Festungshangs des Kulturzentrums Festung Ehrenbreitstein im Bereich des Johannisturms entbuscht. Hierbei werden aufgelaufene Bäume und Sträucher entnommen, die dem landschaftspflegerischen Entwicklungsziel zu einem Halboffenland trockenwarmer Standorte entgegenstehen.
Dies entspricht dem bestehenden Bebauungsplan für das Areal und wird durch den Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz initiiert und durchgeführt. In den nächsten Jahren werden Pflegemaßnahmen folgen, die den Erfolg dieser Maßnahme sicherstellen sollen. Die Arbeiten werden überwiegend bis Dezember beendet sein.

Pulverturm ist für Besucher geöffnet

Der Pulverturm ist im November an allen Sonn- und Feiertagen zu den gewohnten Zeiten (8:00 - 18:00 Uhr) für Besucher geöffnet. Viele Koblenzer besuchen im November die Gedenkstätte im Pulverturm auf dem Hauptfriedhof um ihren verstorbenen Angehörigen zu gedenken.

Pflanzliste der neuen Stadtbäume

Wollen Sie nachschauen, wo die Stadt überall neue Bäume pflanzt? Die Liste mit den Herbstpflanzungen finden Sie HIER. Die Liste mit Frühjahrspflanzungen finden Sie HIER.