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Fällarbeiten entsprechen neuer Baumschutzsatzung

Koblenzer Baumschutzsatzung

Angesichts von Klimawandel und zunehmend verheerenden Umweltkatastrophen hat sich Koblenz einem nachhaltigeren Schutz der Bäume in seinem Stadtgebiet verschrieben.

Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der Gesamtumfang, wobei wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm haben muss. Verboten sind alle Handlungen, die den geschützten Baum zerstören, beschädigen oder seinen Aufbau verändern. Weiterhin ist es verboten den Baum zu entfernen. Wenn eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde, ist der Antragsteller zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Auch diese Ersatzpflanzung steht unter dem Schutz der Satzung unabhängig davon, wie groß der Stammumfang ist. Kann eine Ersatzpflanzung nicht durchgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die dann von der Stadt zweckgebunden für Baumpflanzungen verwendet wird.

Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.

Sind geschützte Bäume durch Baumaßnahmen betroffen ist bei der Einreichung von Bauanträgen an die Bauaufsicht der Stadt Koblenz ein Katasterplan beizufügen. Dort sind die betroffenen Bäume maßstabsgerecht mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Gleiches gilt auch für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen wird im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sind keine Bäume bei den zu erwartenden Baumaßnahmen betroffen, ist der Bauaufsicht eine Negativbescheinigung vorzulegen.

Die Baumschutzsatzung ist auf der Homepage der Stadt unter dem Link www.umweltamt.koblenz.de einzusehen.

Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz, Frau Laghuwitz Tel.- Nr.: 0261/129-1537, E-Mail: Sandra.laghuwitz@stadt.koblenz.de

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