zum
Stadtgrün
Eigenbetrieb der
Stadt Koblenz
Grünflächen- und
Bestattungswesen
Ein Betrieb – zwei Zweige
zu den
Friedhöfen
Zum Stadtgrün Zu den Friedhöfen

Öffentlicher Aufruf: Ruhezeiten für Grabstätten abgelaufen

Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, mit Nummer der Grabstätte, Name des Verstorbenen und Sterbedatum liegt in der Zeit vom 02.01.2025 bis 31.03.2025 beim Eigenbetrieb der Stadt Koblenz “Grünflächen- und Bestattungswesen”, Zimmer 4, Beatusstr. 37, 56073 Koblenz sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Güls, Kesselheim, Lay und Rübenach, während der Dienststunden zur Einsicht offen.

Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern weisen auf den Ablauf der Ruhezeit hin. Bevor der Eigenbetrieb mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß §§ 14 und 27 der Friedhofssatzung gebeten, Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen bis zum 31.03.2025 von den Grabstätten zu entfernen.
Der Beginn der Abräumarbeiten ist dem Eigenbetrieb vorher anzuzeigen. Die nach dem 01.04.2025 noch auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale u. a. werden vom Eigenbetrieb entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Koblenz.

Ein Verzeichnis der Wahlgrabstätten mit Grab-Nr., Name des Verstorbenen und Angabe des Jahres der letzten Beisetzung liegt vom 02.01.2025 bis 31.03.2025 beim Eigenbetrieb (wie oben) sowie im Büro der Ortsvorsteher von Güls und Rübenach während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabstätten weisen auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hin.

Ab 01.04.2025 wird der Eigenbetrieb die Grabstätten einziehen und über sie anderweitig verfügen. Da die Nutzungsberechtigten bisher nicht ermittelt werden konnten, wird hiermit fristgerecht auf den Ablauf der Nutzungsrechte hingewiesen (§ 15 Friedhofssatzung). Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bis spätestens 31.03.2025 mit dem Eigenbetrieb in Verbindung zu setzen.

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