Öffentlicher Aufruf: Ruhezeiten für Grabstätten abgelaufen
Auf zahlreichen städtischen Friedhöfen sind die Ruhezeiten von 20 beziehungsweise 25 Jahren bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten abgelaufen. Zudem sind die Nutzungsrechte von Wahlgrabstätten nach der Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren abgelaufen.
Eine Auflistung der betroffenenen Friedhöfe, Felder und Reihen finden Sie HIER.
Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, mit Nummer der Grabstätte, Name des Verstorbenen und Sterbedatum liegt in der Zeit vom 02.01.2026 bis 02.04.2026 beim Eigenbetrieb der Stadt Koblenz “Grünflächen- und Bestattungswesen”, Zimmer 4, Beatusstr. 37, 56073 Koblenz sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Güls, Kesselheim, Lay und Rübenach während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern weisen auf den Ablauf der Ruhezeit hin. Bevor der Eigenbetrieb mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß §§ 14 und 27 der Friedhofssatzung gebeten, Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen bis zum 06.04.2026 von den Grabstätten zu entfernen.
Der Beginn der Abräumarbeiten ist dem Eigenbetrieb vorher anzuzeigen. Die nach dem 07.04.2026 noch auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale u. a. werden vom Eigenbetrieb entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Koblenz.
Ein Verzeichnis der Wahlgrabstätten mit Grab-Nr., Name des Verstorbenen und Angabe des Jahres der letzten Beisetzung liegt vom 02.01.2026 bis 02.04.2026 beim Eigenbetrieb (wie oben) sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Güls und Kesselheim während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabstätten weisen auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hin.
Ab 07.04.2026 wird der Eigenbetrieb die Grabstätten einziehen und über sie anderweitig verfügen. Da die Nutzungsberechtigten bisher nicht ermittelt werden konnten, wird hiermit fristgerecht auf den Ablauf der Nutzungsrechte hingewiesen (§ 15 Friedhofssatzung). Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bis spätestens 02.04.2026 mit dem Eigenbetrieb in Verbindung zu setzen.