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Immatrielles Erbe Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe  – und wir tragen und gestalten auf unseren Friedhöfen diese wichtige kulturelle Säule aktiv mit. Zum Immateriellen Kulturerbe ernannt wurde das, was Menschen auf dem Friedhof tun: Trauern, Erinnern und Würdigen genauso wie Gestalten, Pflegen und Weiterentwickeln. Unsere Friedhöfe in Koblenz bilden – wie alle anderen Friedhöfe auch – den Kulturraum, auf dem sich diese Kulturform entfaltet: kraftvoll, lebendig und identitätsstiftend.

Immatrielles Erbe der Friedhofskultur

Immaterielles Erbe Friedhofskultur

Als immaterielles Kulturerbe bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht materiell und damit nicht anfassbar.

Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:

a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
b) darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
c) gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
d) Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
e) das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken

An der Aktion „Friedhöfe auszeichnen“ beteiligen sich nahezu alle Großstädte. Von Flensburg bis Berchtesgaden sind aber auch mittlere Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen oder Dörfern beteiligt. „Wir freuen uns sehr, dass die Aktion das gesamte Spektrum an Handlungsräumen dieser facettenreichen Kulturform verdeutlicht“, sagt Martin Struck, Vorstandsmitglied des Kuratoriums, und ergänzt: „So wird vor allem deutlich, dass Friedhöfe nicht nur Orte der Trauer und des Todes sind, sondern vor allem Orte der Lebenden.“

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum immateriellen Erbe Friedhofskultur in Deutschland

Was ist in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen worden?

Das Immaterielle Erbe Friedhofskultur in Deutschland bezieht sich zum einen auf das, was Menschen auf dem Friedhof tun – trauern, erinnern und gedenken genauso wie gestalten, pflegen und bewahren – zum anderen auf den vielfältigen Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft, z.B. in kultureller, historischer oder sozialer Hinsicht, aber beispielswiese auch in Hinblick auf Klima- und Naturschutz, Völkerverständigung oder Integration.

Es sind also nicht die Friedhöfe als Orte zum UNESCO-Welterbe ernannt worden – das wäre ein materielles Erbe.

 

Was macht die Friedhofskultur in Deutschland so besonders?

Auch wenn es beim immateriellen Erbe nicht darum geht, sich von anderen Kulturen abzugrenzen, so sind doch zwei Aspekte unseres Umgangs mit den Toten weltweit einmalig: zum einen die Einbettung der Gräber in Parklandschaften, zum anderen die Gestaltung der Gräber als kleine Gärten der Erinnerung. So verbindet man nirgendwo sonst gärtnerische und steinerne Elemente zu so individuellen Grabanlagen wie bei uns.

 

Welcher Gefährdung ist die Friedhofskultur in Deutschland ausgesetzt?

Der Antrag für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis benennt vielfältige Risikofaktoren für die Erhaltung unserer gewachsenen Friedhofskultur, wie die Zunahme von sogenannten Naturbestattungen außerhalb des Kulturraums Friedhof, verbunden mit einer Abkehr von tradierten Trauerritualen. Die mangelnde Wertschätzung der Friedhofskultur in Teilen der Gesellschaft hat bereits zur Schließung vieler Friedhöfe geführt. Ein gewichtiger Risikofaktor ist die zunehmende Fokussierung auf Pragmatismus und Kosteneffizienz beim Umgang mit den Toten statt auf menschliche und kulturelle Werte. Gründe für die Gefährdung finden sich aber auch im Friedhofswesen selbst. So sind beispielsweise neue Konzepte bei der Friedhofsplanung und den Gestaltungsvorgaben von Grabstätten gefordert.

 

Ist die Friedhofskultur in Deutschland mit der Ernennung zum Immateriellen Erbe festgeschrieben?

Grundvoraussetzung für die Ernennung einer Kulturform zum Immateriellen Kulturerbe ist die „Lebendigkeit der Ausdrucksform, die von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert wird“, wie es die deutsche UNESCO-Kommission auf ihrer Webseite formuliert.  Es geht also nicht darum, das Friedhofswesen in seiner jetzigen Form zu mumifizieren. So sind z.B. die zur Zeit sichtbaren Veränderungen in der Friedhofskultur, die durch gesellschaftliche Entwicklungen wie Digitalisierung und Zuwanderung bedingt sind, eindrücklicher Beleg für die Lebendigkeit dieser Kulturform.

 

Wie erfolgt die Ernennung zum Immateriellen Kulturerbe?

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Ihre Generalkonferenz hat 2003 das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet, dem Deutschland 2013 beigetreten ist.

Anträge zur Ernennung einer Kulturform zum Immateriellen Erbe werden über die Bundesländer eingereicht, grundlegend geprüft und an die Deutsche UNESCO-Kommission weitergeleitet. Hier empfiehlt ein Experten-Gremium nach intensiver Prüfung der Kultusminsterkonferenz die Aufnahme der Kulturform in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Dieser Schritt ist bedeutsam, da sich die Bundesrepublik als Vertragsstaat des Übereinkommens verpflichtet hat, sich um die „Sicherstellung  der Erhaltung, Entwicklung und Förderung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes“* zu bemühen.

* „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, Artikel 13, UNESCO, 2003

 

Wer steht hinter der Ernennung der Friedhofskultur in Deutschland zum Immateriellen Kulturerbe?

Der Antrag wurde von einer Initiative gestellt, zu der sich die führenden Verbände des deutschen Friedhofswesens eigens zusammengeschlossen haben. Es sind dies: Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands, Bundesverband deutscher Bestatter mit Kuratorium deutsche Bestattungskultur, Bund deutscher Friedhofsgärtner im Zentralverband Gartenbau, Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur, Verband für Gedenkkultur und Bund deutscher Grabmalhersteller. Die Bewerbung wurde darüber hinaus von vielen weiteren Verbänden und Vereinen, Institutionen und Organisationen, Innungen und Genossenschaften unterstützt, allen voran von der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. mit dem Museum für Sepulkralkultur, Kassel.