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Stadtgrün
Eigenbetrieb der
Stadt Koblenz
Grünflächen- und
Bestattungswesen
Ein Betrieb – zwei Zweige
zu den
Friedhöfen
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Aktuelles

Bolzplatz im Eulenhorst wird kurzfristig saniert

Metternicher Hobbykicker brauchen jetzt Geduld: Aufgrund der günstigen Wetterlage hat der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen entschieden, noch in dieser Woche mit der Sanierung des Bolzplatzes im Eulenhorst zu beginnen. In den vergangenen Jahren haben sich auf dem Rasenplatz mit leichter Hanglage Rillen, Unebenheiten und Ausspülungen gebildet. Ab Donnerstag soll das kurze Zeitfenster mit trockenem Wetter genutzt werden, um die notwendigen Arbeiten zu erledigen.

Eine externe Fachfirma wird den Platz ebnen und anschließen neuen Rasen einsäen. Das Gras benötigt dann Zeit um einzuwachsen, bevor der Rasen wieder betreten werden darf. Deshalb bleibt der Bolzplatz bis voraussichtlich Ende Mai für den Spielbetrieb geschlossen. Die Öffentlichkeit wird informiert, wenn der Termin für die Wiedereröffnung feststeht.

Ersatzbäume werden in der Goldgrube gepflanzt

In der Waisenhausstraße und der Kardinal-Kremenz-Straße sind viele der Birnbäume (26 Chinesische Birnen und mehrere Felsenbirnen) geschwächt und teils abgängig. Auf Dauer sind die Bäume nicht zu erhalten. Im Zuge von regelmäßigen Baumkontrollen ermittelt der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen daher die jeweils schwächsten Bäume und ersetzt sie in den nächsten vier Jahren schrittweise durch drei neue, für den Standort besser geeignete Baumarten.

Gepflanzt werden Säulenahorn (botanischer Name: Acer platanoides 'Rubicundus® Typ II'), Freemanii-Ahorn (Acer x freemanii 'Jeffersred') sowie Rot-Ahorn der Sorte 'Karpick' (Acer rubrum 'Karpick'). Die in den Straßen wachsenden Lindenbäume sollen erhalten werden. Ergänzt werden die neu bestückten Baumscheiben mit insektenfreundlichen Staudenmischungen als Unterbepflanzung.

Der Austausch der Bäume findet jeweils zum Frühjahr statt und wird schrittweise bis 2027 umgesetzt. Begonnen wird in den kommenden Tagen mit den Baumnummern 4, 6, 12, 15, 17, 22 und 26.

Vorarbeiten auf dem Kirchplatz St. Peter starten

Mitte Febraur werden auf dem Kirchplatz St. Peter in Neuendorf die beiden Bäume gefällt. Grund hierfür ist, dass die Bäume nicht mehr verkehrssicher sind. Zudem ist es der Startschuss für die Umgestaltung des Vorplatzes in einen attraktiven Quartierstreffpunkt im Rahmen des Förderprojektes „Soziale Stadt Neuendorf“. 2021 wurde eine umfangreiche Beteiligung vor Ort durchgeführt, woraus sich die Planung für den Vorplatz entwickelt hat. Im Mai 2023 wurden diese den Anwohnerinnen und Anwohner noch einmal vorgestellt und über das Vorhaben informiert.

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Baumaßnahme auf dem Hauptfriedhof

Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen erneuert auf dem Hauptfriedhof den unteren Glacisweg (im Plan pink markiert). Es handelt um den Hauptweg von der Zufahrt des Betriebshofes bis hin zur Einmündung in die Simmerner Straße sowie um einen anschließenden Seitenweg bis zum gepflasterten Bereich. Die gesamte Verkehrsfläche wird mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die Maßnahme beginnt - witterungsabhängig - im Januar 2024. In den angrenzenden Grabfeldern werden Bestattungen weiterhin ermöglicht. Es wird jedoch zu Einschränkungen für Besucher und Gewerbetreibende kommen.

Sperrungen: Diese werden erforderlich für den motorisierten Verkehr auf dem gesamten Weg. Wenn Gewerbetreibende sich rechtezeitig vorher melden, wird es i.d.R. möglich gemacht, dass sie passieren können (zu einem Grab, kein Durchgangsverkehr); ebenso ist die dauerhafte fußläufige Erreichbarkeit der Gräber gewährleistet. Ausnahmen: Asphaltarbeiten.

Gewerbetreibende sollten jedoch vor Tätigkeiten in dem betroffenen Bereich des Hauptfriedhofes ihre Arbeiten zuvor mit der Friedhofsverwaltung abstimmen. Die Arbeiten dauern zur Zeit noch an.

Präsentation der Bürgerinfo zum Herunterladen

Am 31. Januar lud die Stadt zur Bürgerinformation zum Thema Südallee ins Max-von-Laue-Gymnasium ein. Rund 250 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über den anstehenden Ausbau zu informieren. Projektleiterin Dagmar Quadflieg vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen stellte die Baumaßnahme im Detail vor. Stefan Heinicke vom Tiefbauamt gab zudem Auskünfte über Ausbaubeiträge. Die Präsentationen gibt es HIER zum Herunterladen.

Weitere Tests in der Südallee machen Fällungen nötig

Weil er eine Gefahr darstellte, musste gestern ein Spitzahorn aus Gründen der Verkehrssicherheit in der Südallee gefällt werden. Festgestellt hatte dies ein Sachverständiger im Auftrag des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen, der im Januar zehn Bäume zwischen der Roonstraße und der Johannes-Müller-Straße untersucht hatte. Mittels Zugversuchen wurden die Bäume auf ihre Standsicherheit hin geprüft, die nicht im ersten Gutachten aus dem Sommer des vergangenen Jahres berücksichtig worden waren.

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Geschäftsbericht 2022 zum Herunterladen

Jedes Jahr veröffentlicht der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen seine Wirtschaftszahlen in einem Geschäftsbericht. Darüber hinaus bietet das 32 Seiten starke Heft für 2022 einen interessanten Einblick die Projekte und die Vielfalt der Arbeit des Eigenbetriebs. Der Geschäftsbericht kann als PDF-Datei HIER heruntergeladen werden.

Stadt lädt zur Bürgerinformation über die Südallee

Für Mittwoch, den 31. Januar 2024, ab 18.30 Uhr lädt die Stadtverwaltung Koblenz zur Bürgerinformation über die Neugestaltung der Südallee ein. Das Tiefbauamt sowie der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen werden in der Aula des Max-von-Laue-Gymnasiums, Südallee 1, den detaillierten Ablauf der Baumaßnahme vorstellen sowie auf die Thematik der Beitragszahlungen eingehen. Im Anschluss an die Präsentationen ist ein Austausch geplant. Zudem werden Fragen beantwortet, die bereits im Vorfeld an die E-Mail-Adresse gruenundfriedhof@stadt.koblenz.de geschickt werden können. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich.

Bäume im neuen Grünzug Neuendorf beschädigt - Zeugen gesucht

Zwei Bäume im neu gestalteten Grünzug in Neuendorf, zwischen Wallersheimer Weg und Plankenweg, wurden erheblich beschädigt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen musste feststellen, dass die Baumrinde unten am Stamm tiefe Kratzer aufweist, die möglicherweise von Hundezähnen stammen. Vermutlich entstanden diese Schäden am ersten Adventswochenende.

Es handelt sich bei den betroffenen Bäumen um ältere Hainbuchen und Feldahorne, die während der Bauarbeiten mit großem Aufwand erhalten wurden, um sie in den neuen Park zu integrieren. Ob die Bäume die Beschädigungen überleben, wird sich erst im kommenden Jahr zeigen. Eine Versiegelung der Wunden wäre nur innerhalb von 24 Stunden möglich gewesen. Falls die Bäume aufgrund der Schäden absterben und ersetzt werden müssen, würden Kosten in Höhe von etwa 4.000 Euro entstehen. Spaziergänger im neuen Grünzug werden gebeten, Auffälligkeiten Johannes Kuhl vom Stadtteilmanagement "Soziale Stadt Koblenz-Neuendorf" unter der Telefonnummer 0176 46790520 zu melden.

Öffentlicher Aufruf 2024

Öffentlicher Aufruf 2024

(für Reihen-, Urnenreihen- und Wahlgrabstätten)

Die nach § 11 der Friedhofssatzung der Stadt Koblenz vom 21.12.2001 vorgeschriebenen Ruhezeiten von 20 bzw. 25 Jahren bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten sind auf folgenden Friedhöfen abgelaufen:

  • Hauptfriedhof: Feld 36D, Reihe H, Nr.06-09; Reihe I, Nr.06-20; Feld 36E, Reihe A, Nr.02-10, Reihe B, Nr.01-10; Reihe C, Nr.01-10; Reihe D, Nr.01-06, Feld 45A, Reihe A, Nr.17-20; Reihe B, Nr.12-20, Reihe C, Nr.11-16
  • Bezirksfriedhof Asterstein: Feld 01, Reihe B, Nr.56+57; Reihe C, Nr.50-55; Feld 04, Reihe C, Nr.09+11
  • Bezirksfriedhof Metternich: Feld 02A, Reihe C, Nr.01-10; Reihe D, Nr.01-04; Feld 08, Reihe P, Nr.08-12
  • Stadtteilfriedhof Arenberg/Immendorf: Feld 01, Reihe B, Nr.04-07; Feld 05, Reihe E, Nr.01-03 und Nr.13+14
  • Stadtteilfriedhof Arzheim: Feld 02, Reihe U, Nr.01+02+07; Feld 07, Reihe G, Nr.01-06; Feld 04, Reihe G Nr.01-05; Reihe H, Nr.01-11; Reihe I, Nr.05-11; Reihe K, Nr.06+07
  • Stadtteilfriedhof Bubenheim: Feld 01, Reihe U, Nr.05-07; Feld 02, Reihe D, Nr.05-07
  • Stadtteilfriedhof Ehrenbreitstein: Feld 05, Reihe U, Nr.10-13
  • Stadtteilfriedhof Güls: Feld 05, Reihe O, Nr.01-04, Reihe T, Nr.06+10
  • Stadtteilfriedhof Horchheim: Feld 12, Reihe G, Nr.01-08
  • Stadtteilfriedhof Kesselheim: Feld 08, Reihe U, Nr.13+15-18; Feld 10, Reihe A, Nr.01-10; Reihe B, Nr.04-10
  • Stadtteilfriedhof Lay: Feld 03, Reihe L, Nr.06-11
  • Stadtteilfriedhof Lützel: Feld 03, Reihe Z, Nr.01-13; Feld 04, Reihe A, Nr.33-35; Reihe B, Nr.31-33, Reihe C, Nr.30+31; Reihe D, Nr.30-32; Reihe E, Nr.19-31
  • Stadtteilfriedhof Metternich Trifter Weg: Feld 09, Reihe D, Nr.01-06; Feld 12, Reihe A, Nr.10-13
  • Stadtteilfriedhof Neuendorf: Feld 03C, Reihe C, Nr.06-10; Reihe D, Nr.06-10; Feld 06, Reihe A, Nr.05-10, Reihe B, Nr.01-10; Reihe C, Nr.07-10
  • Stadtteilfriedhof Niederberg: Feld 07, Reihe C, Nr.08-13; Reihe D, Nr.13
  • Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Bienhornhöhe: Feld 02, Reihe O, Nr.11-17; Reihe U, Nr.56-61
  • Stadtteilfriedhof Rübenach: Feld 07, Reihe H, Nr.03-07; Feld 09, Reihe G, Nr.03+04
  • Stadtteilfriedhof Wallersheim: Feld 01, Reihe K, Nr.03+04; Feld 03, Reihe U, Nr.04

Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist,mit Nummer der Grabstätte, Name des Verstorbenen und Sterbedatum liegt in der Zeit vom 15.12.2023 bis 15.03.2024 beim Eigenbetrieb der Stadt Koblenz “Grünflächen- und Bestattungswesen”, Zimmer 4, Beatusstr. 37, 56073 Koblenz sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Ehrenbreitstein, Güls, Kesselheim, Lay und Rübenach, während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern weisen auf den Ablauf der Ruhezeit hin. Bevor der Eigenbetrieb mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß §§ 14 und 27 der Friedhofssatzung gebeten, Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen bis zum 15.03.2024 von den Grabstätten zu entfernen.

Der Beginn der Abräumarbeiten ist dem Eigenbetrieb vorher anzuzeigen. Die nach dem 16.03.2024 noch auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale u. a. werden vom Eigenbetrieb entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Koblenz.

Auf folgenden Grabfeldern sind Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten nach einer Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren abgelaufen:

  • Hauptfriedhof: Felder 01, 02, 03, 06, 08, 09, 10, 13, 14, 19, 20, 35D, 35E, 43, 47B, 51
  • Bezirksfriedhof Asterstein: Feld 07
  • Bezirksfriedhof Metternich: Felder 01 und 05
  • Stadtteilfriedhof Arenberg/Immendorf: Feld 01
  • Stadtteilfriedhof Ehrenbreitstein: Feld 02
  • Stadtteilfriedhof Güls: Felder 01, 02 und 03
  • Stadtteilfriedhof Horchheim: Felder 02, 03 und 13
  • Stadtteilfriedhof Lützel: Feld 8
  • Stadtteilfriedhof Metternich Trifter Weg: Feld 06
  • Stadtteilfriedhof Neuendorf: Felder 03A und 09
  • Stadtteilfriedhof Niederberg: Felder 04 und 06
  • Stadtteilfriedhof Pfaffendorf Ritterstraße: Felder 03 und 04
  • Stadtteilfriedhof Stolzenfels: Feld 01

Ein Verzeichnis der Wahlgrabstätten mit Grab-Nr., Name des Verstorbenen und Angabe des Jahres der letzten Beisetzung liegt vom 15.12.2023 bis 15.03.2024 beim Eigenbetrieb (wie oben) sowie im Büro der Ortsvorsteher von Arenberg/Immendorf, Ehrenbreitstein, Güls und Stolzenfels, während der Dienststunden zur Einsicht offen. Hinweisschilder auf den betreffenden Grabstätten weisen auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hin.

Ab 16.03.2024 wird der Eigenbetrieb die Grabstätten einziehen und über sie anderweitig verfügen. Da die Nutzungsberechtigten bisher nicht ermittelt werden konnten, wird hiermit fristgerecht auf den Ablauf der Nutzungsrechte hingewiesen (§ 15 Friedhofssatzung). Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bis spätestens 15.03.2024 mit dem Eigenbetrieb in Verbindung zu setzen.

Koblenz, 30. November 2023

Stadt Koblenz

Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen

David Langner

Oberbürgermeister

www.bekanntmachungen.koblenz.de

Hier finden Sie die genannten Grabstätten auch als Liste zum Herunterladen.